Schiene-Mieten

Vermietung der Schiene


Die Schiene kann ausschließlich an SAMSTAGEN oder SONNTAGEN gemietet werden (Freitage, gesetzliche Feiertage oder Wochenenden in den Ferien sind nicht möglich), an denen wir nicht selbst Aktionen usw. haben. Bitte schaut daher als erstes in unseren Kalender (ganz unten auf der Seite), ob euer Wunsch-Wochenende noch frei ist. Eine Anfrage sollte mindestens drei (3) Wochen vor dem Event stattfinden und beachtet bitte, das eine Vermietung innerhalb der Schulferien oder der allgemeinen Schließungszeit nicht möglich ist.

Einen Vertrag könnt ihr hier herunterladen, inhaltlich sieht er wie folgt aus:

Der Nutzer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Schäden an Inventar und am Gebäude entstehen. Der Vermieter ist für keinerlei Sach- oder Personenschäden verantwortlich, die durch die Nutzung entstehen, der Vermieter ist schadensfrei zu halten. Der Nutzer sichert daher durch Unterschrift zu, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Für Schäden am Inventar und / oder dem Gebäude haftet der Nutzer. Dem Nutzer wird für die Dauer der Nutzung Hausrecht eingeräumt, für etwaige Abgabenpflichten (z.B. GEMA) trägt der Nutzer die Verantwortung. Der Mieter muss mind. 27 Jahre alt und über die gesamte Dauer der Veranstaltung anwesend sein. Ein Vertreter kann in Ausnahmefälle, in Absprache mit dem Kinder- und Jugendzentrum benannt werden.

Der Nutzer verpflichtet sich die Einrichtung nach der Nutzung ordnungsgemäß zu verschließen, dazu gehören die Eingangstür und alle Fenster. Alle Veranstaltungen dürfen ab 22:00 Uhr nur noch in angemessener Lautstärke IM Gebäude stattfinden. Vor und am Gebäude hat Nachtruhe zu herrschen, daher sind alle Fenster zur Wohnbebauung ab diesem Zeitpunkt geschlossen zu halten.  Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter oder seine Vertreter zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung, ohne Rückerstattung der Nutzungsgebühr.  Die Einrichtung ist im aufgeräumten und aufgewischtem Zustand, einschließlich aller erhaltenen Schlüssel zu übergeben, beschädigte Einrichtungsstücke (z.B. Gläser) sind zu benennen und ggf. zu ersetzen. Wir bitten darum, umgestellte oder verrückte Gegenständen oder Möbel wieder an den ursprünglichen Platz zu stellen. Kabelverbindungen, z.B. an der Musikanlage NUR in Absprache ändern.

Für die Nutzung entrichtet der Veranstalter an das AWO Kinder- und Jugendzentrum „Schiene“ eine Nutzungsgebühr pro Tag:

  • Euro 30,- für Vereine, die gemeinnützigen Zwecken dienen aus Broitzem
  • Euro 30,- Kinderfeiern (bis 15 J., Ende bis 22:00 Uhr)
  • Euro 60,- für Vereine, die gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Euro 80,- Sonstige Feiern / Privatpersonen

Es wird (immer!) eine Kaution von 200,- Euro (bar bei Schlüsselübergabe) als Sicherheit für Schlüssel und evtl. Schäden am Inventar und Gebäude hinterlegt.

Schreibt uns eine Mail, wenn ihr alles durchgelesen und einen Termin habt.